Kirchenbeitrag

Mag. Andrea Jantscher
KB-Beauftragte
Für Fragen rund um den Kirchenbeitrag steht Ihnen unsere Kirchenbeitragsbeauftragte schriftlich, telefonisch oder auch für ein persönliches Gespräch im Pfarramt nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung:

Mobil: 0699 18877233
Mail: kb.voelkermarkt@evang.at

Sprechstunde:
Jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Neben Spenden und Kollekten bei den Gottesdiensten ist der Kirchenbeitrag der Gemeindemitglieder die einzige Einnahmequelle in der Evangelischen Kirche.

Mit dem Kirchenbeitrag helfen Sie, dass das Christentum in Österreich erhalten bleibt und weiterhin gesellschaftliche Ereignisse wie Weihnachten, Ostern, Pfingsten usw. gefeiert werden und Amtshandlungen wie Taufen, Beerdigungen, Hochzeiten und Konfirmationen abgehalten werden. Dazu braucht es einen Pfarrer, der bezahlt werden muss. Das Pfarrhaus und die Kirchen müssen langfristig erhalten werden. Auch sämtliche Druckwerke werden durch den Kirchenbeitrag finanziert.

Die Kirche bietet Seelsorge und Diakonie. Die Kirche ermöglicht einen Jugendtreff für unsere Kinder. Die Kirche ist ein Ort der Stille, in dem Sie innehalten können, in der so hektischen Welt des Alltages.

Die Bezahlung fällt leichter, wenn Sie einen unserer Gottesdienste besuchen. Wir bedanken uns für Ihren wertvollen Beitrag zum Erhalt der Evangelischen Kirche!

Was ist die Bemessungsgrundlage für den Kirchenbeitrag?
Zur Bemessung des Kirchenbeitrages wird das gesamte Jahreseinkommen herangezogen; es werden also auch die Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) einberechnet. Gibt es kein Erwerbseinkommen, wird das Arbeitslosengeld, Karenzgeld, etc. zur Bemessung herangezogen.

Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet?

Als Bemessungsgrundlage wird das Brutto-Jahreseinkommen nach Abzug der Sozialversicherung herangezogen. Für jedes Kind, für das der/dem Beitragspflichtigen Familienbeihilfe zusteht, wird der Kirchenbeitrag um 22,- € ermäßigt. Für AlleinverdienerInnen, die Anspruch auf den steuerlichen Alleinverdienerabsetzbetrag haben, wird der Kirchenbeitrag um 15,- € herabgesetzt.

Wie können Ihre Kirchenbeitragszahlungen steuermindernd berücksichtig werden?
Die Evangelische Kirche in Österreich ist nach § 18 Abs 8 EstG gesetzlich dazu verpflichtet, die ab 1.1.2017 jährlich bezahlten Kirchenbeiträge zur Berücksichtigung als Sonderausgabe in der Arbeitnehmer- bzw. Einkommensteuerveranlagung bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt zu melden. Ausschließlich auf Grundlage dieser Meldung können jährlich bis € 400,-- als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Neue Absetzbarkeitsgrenze: Kirchenbeitrag: Kirchen begrüßen neue Absetzbarkeitsgrenze > Evangelische Kirche in Österreich

Weitere Informationen sowie einen Online-Rechner für die Berechnung Ihres Kirchenbeitrags finden Sie unter: https://www.gerecht.at/